Planung einer Signalanlage

Auf dieser Seite werden die Planungsschritte und Regeln, die bei der Aufstellung einer Lichtsignalanlage durchgeführt bzw. beachtet werden müssen erläutert und am Beispiel eines T-Abzweiges aufgezeigt. Die Regeln sind in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) niedergeschrieben, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) herausgegeben wurden.

Kreuzungsplan / Erläuterung Entwicklung der Phasenübergänge
Verkehrsanalyse Berechnung und Interpretation der Umlaufzeit
Änderung an Fahrbahn, Markierungen, Beschilderung Berechnung der Freigabezeiten
Phaseneinteilung Entwicklung des Signalzeitenplans
Entwicklung des Signallageplans Betriebszeiten und Ein- und Ausschaltbilder
Daten für die Zwischenzeitberechnung Simulation des fertigen Signalprogramms
Berechnung der Zwischenzeiten / Zwischenzeitmatrix

 

 

Betriebszeiten und Ein- / Ausschaltbilder

 

In der Regel sollten Signalanlagen ununterbrochen in Betrieb gehalten werden. Ein zeitweises Abschalten der Anlage sollte nur erfolgen, wenn der Grund, wegen dem die Signalanlage aufgestellt wurde, zu bestimmten Zeiten entfällt und wenn vorher eingehend geprüft wurde, dass ein Abschalten der Anlage weiterhin einen sicheren Verkehrsablauf ermöglicht und keine anderen Gefahren mit sich zieht.

Im Beispiel wurden folgende Betriebszeiten gewählt:

Montag - Donnerstag 5:00h - 21:00h
Freitag 5:00h - 22:00h
Samstag 6:00h - 22:00h
Sonntag 8:00h - 19:30h

 

Die Übergänge von der Betriebsart "Gelb blinken" in der Nacht zum "Normalbetrieb" am Tag bzw. umgekehrt geschehen durch folgende Signalisierungen:

Das Einschalten der Anlage erfolgt folgendermaßen:

Es werden alle Fußgängersperrsignale eingeschaltet. Die Signale der Nebenrichtung schalten über GELB (5 Sekunden) auf ROT. Erst nach Ablauf der Zwischenzeiten und unter Berücksichtigung der Vorlaufzeiten für Fußgänger schalten die Signale der Hauptrichtung und die Fußgängersignale der Nebenrichtung auf GRÜN.

Um zu erreichen, dass Fußgänger und Radfahrer die Hauptrichtung möglichst bald überqueren und Kraftfahrzeuge der Nebenrichtung möglichst bald abfließen können, wird nach Ablauf der Mindestgrünzeit der Hauptrichtung (K2) sofort in die Phase 1a gesprungen, d. h. nachdem das Einschaltprogramm beendet wird, wird mit der Sekunde 14 des Signalprogramms (letzte Sekunde von Phase 1) fortgefahren.

Das Ausschalten erfolgt über folgende Signalisierungen:

Die Anlage wird über Grün der Kfz-Hauptrichtung ausgeschaltet. Nach Ende der Sekunde 14 (Phase1) wird das Ausschaltprogramm aufgerufen. Dabei werden die Grünsignale der Kfz-Hauptrichtung sofort ausgeschaltet. Die Sperrsignale der Fußgänger und der Nebenrichtung bleiben noch solange eingeschaltet, bis die Zwischenzeit F3 endet / K3 beginnt abgelaufen ist (10 sec). Nach Ablauf dieser Zeit werden alle Signale abgeschaltet und in der Nebenrichtung gelbes Blinklicht gezeigt.

 

Signalzeitenplan für die Übergänge der Betriebszustände:

 


 

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